Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bleiben bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuer- und sozialabgabenfrei. Diese Obergrenze orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich angepasst wird. Steuerfrei sind acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, sozialabgabenfrei vier Prozent möglich.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (West) steigt von 90.600 Euro Brutto-Jahresgehalt auf künftig 96.600 Euro.
Das bedeutet, dass der steuerlich geförderte Beitrag 2025 im Gesamtjahr 7.728 Euro bzw. im Monat 644 Euro beträgt. Sozialversicherungsfrei sind 3.864 Euro bzw. 322 Euro möglich.
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