Auch wir von der Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG setzen bei unserem Tarif bAVFlex auf Entgeltumwandlung.
Das Wichtigste in Kürze:
🌿 Über die Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Steuerfrei sind im Jahr 2024 monatlich bis zu 604 Euro und sozialabgabenfrei bis zu 302 Euro pro Monat möglich.
🌿 Die nachgelagerte Besteuerung ist für den Beschäftigten üblicherweise günstiger als die Versteuerung während des Arbeitsverhältnisses mit einem höheren Einkommen.
🌿 Arbeitgeber sind durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz dazu verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf die Beiträge der Arbeitnehmer zu leisten, falls sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen und dieser Prozentsatz nicht bereits Teil der originären arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung ist.
🌿 Arbeitgeber können Beiträge zur bAV als Betriebsausgabe geltend machen und unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile nutzen.
Wir informieren Sie gerne über alle Details!
Tauchen Sie mit uns ein in die Welt der Pensionskasse! Erfahren Sie hier, was es Neues in der betrieblichen Altersversorgung gibt und wie sich gesetzliche Veränderungen auf Ihren Geldbeutel auswirken. Mit unseren News bleiben Sie stets auf dem Laufenden über Entwicklungen, die Ihre Vorsorge und Zukunftsgestaltung betreffen.
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