Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG ist eine rechtsfähige Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Sie gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Ihr obliegt die sichere Verwaltung von Versorgungskapital aus der originären, vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung. Zusätzlich wird ihr von den Beschäftigten direkt Kapital zum Zweck der Umwandlung von Entgelt in Altersversorgung anvertraut. Aufgrund ihrer besonders wichtigen Aufgabe – der Sicherstellung eines bedeutenden Teils der Altersvorsorge – hat sie ihre Unternehmenskultur in diesem Leitbild zusammengefasst und betrachtet dieses als Basis ihrer unternehmerischen Handlungen.
Mitgliederbestand
Stand: Jahresende 2023
Neuzugänge
im Jahr 2023
Rentenempfänger
Stand: Jahresende 2023
Die Pensionskasse bildet eine starke Risiko-Gemeinschaft, in der Arbeitgeber und Beschäftigte stets gemeinsam agieren. Als Versicherungsnehmer und Eigentümer sind sie durch das Organ der obersten Vertretung vereint und unabhängig von Gewinninteressen Dritter, etwa Aktionären oder Außenstehender. Als Teil der genossenschaftlichen Organisation nimmt die Pensionskasse nur Mitglieder auf, die der Gemeinschaft angehören oder nahestehen. Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung sind die Grundsätze, die sie teilen und leben. Und auch Transparenz ist ein zentrales Anliegen der Pensionskasse: Sie kommuniziert offen und leicht zugänglich, sowohl über das Internet als auch im persönlichen Gespräch, um ihre Mitglieder umfassend zu informieren.
Obwohl die situativen und gesetzlichen Rahmenbedingungen einem ständigen Wandel und permanenter Veränderung in immer kürzeren Zeiträumen unterliegen, haben Versicherungsverträge oftmals eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten. Eine langfristig durchdachte Unternehmensentwicklung ist für die Pensionskasse daher von entscheidender Bedeutung. Sie zieht diese einer kurzfristigen Gewinnoptimierung vor.
Die Pensionskasse bezieht Prämieneinnahmen der Arbeitgeber. Ihr fließen jedoch auch in erheblichem Umfang Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt zu (Entgeltumwandlung, Riester- und Rüruprente). Obwohl die Eigenbeiträge der Beschäftigten in den rechtlichen Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eingebettet werden, sind sie wirtschaftlich der Privatsphäre der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuzuordnen. Somit obliegt der Pensionskasse vielfach die Verwaltung des gesamten Teils der Altersversorgung, welcher über den Anteil der Sozialversicherung hinausgeht. Die Pensionskasse ist sich dieser ganz besonderen Verantwortung bewusst.
Die Pensionskasse setzt als Arbeitgeber auf qualifizierte, motivierte und zur Leistung bereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie unterstützt deren zielgerichtete Weiterbildung. Respekt, Fairness und Vertrauen kennzeichnen die Zusammenarbeit. Die Pensionskasse fördert das eigenverantwortliche Handeln ihrer Beschäftigten und deren direkten Kontakt zu den Mitgliedern der Kasse.
Die Pensionskasse ist unabhängig und selbständig. Die technische Infrastruktur zur Verwaltung der Versicherungsbestände wird kontinuierlich ausgebaut. Soweit der Kasse dies sinnvoll erscheint, nimmt sie fremde Dienstleistungen in Anspruch. Die Pensionskasse wird weiterhin selbständiger Ansprechpartner für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bleiben. Sie ist insbesondere für die Unternehmen der Genossenschaftsorganisation tätig.
Die Pensionskasse strebt ein gesundes und nachhaltiges Wachstum an.
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