Böse Zungen würden die Rentengarantiezeit in der bAV als falschen „Fuffziger“ bezeichnen, denn sie ist grundsätzlich eine Todesfallleistung aus der privaten Rentenversicherung. Die Rentengarantiezeit wird oft in zweifacher Hinsicht missverstanden. Zum einen sorgt sie natürlich nicht dafür, dass Sie nur eine begrenzte Zeit ihre Altersrente erhalten, sondern sie dient der Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Todesfall. Ihre eigene Altersrente erhalten Sie bei allen Rentenversicherungen immer lebenslang, egal wie alt Sie werden – garantiert. Aber vereinbaren Sie zum Beispiel eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren und versterben nach 5 Jahren Rentenbezug, dann erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Todesfallleistung im Wert von den verbleibenden 5 Jahren der Rentengarantiezeit. Sollten Sie somit ab Rentenbeginn selbst 10 Jahre oder länger leben und dann versterben, wird keine Todesfallleistung mehr ausgezahlt. Und das ist oft das zweite Missverständnis, denn wenn Sie innerhalb der Rentengarantiezeit versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen keine lebenslange Hinterbliebenenrente, sondern nur die noch bis zum Ende der Garantiezeit ausstehenden Rentenzahlungen bzw. einen Kapitalbetrag, der diesen Wert repräsentiert. Das heißt also auch, dass mögliche Hinterbliebene bei einem Tod nach Ablauf der Garantiezeit keine Hinterbliebenenabsicherung mehr erhalten, und das dann oft im Alter 75 oder höher.
Aber selbst dieses für den Versicherten und dessen Hinterbliebene unbefriedigende Ergebnis ist nicht kostenlos, sondern die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit verringert Ihre eigene Altersrente. Vergleichsberechnungen zeigen, dass eine Rentengarantiezeit von 30 Jahren die lebenslange Rente um bis zu 8 % verringert, während eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren nur eine Verringerung um rund 0,5 % zur Folge hat. Aus diesem Beispiel wird ersichtlich, dass die Versicherung davon ausgeht, dass Sie in der Regel die Rentengarantiezeit von 10 Jahren selbst überleben werden und damit keine Zahlung zur Hinterbliebenenabsicherung mehr erfolgen wird.
Sofern Sie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von einer Versicherung einen Rentenvertrag mit Rentengarantiezeit, aber ohne lebenslängliche Rente an Hinterbliebene angeboten bekommen, handelt es sich in der Regel um einen Tarif, der für die private Rentenversicherung entwickelt wurde und in Ihrem Fall für die bAV verwendet wird.
Wie machen wir es und warum machen wir es anders? Die PKGeno ist eine soziale Einrichtung nach dem Körperschaftsteuergesetz, die ausschließlich mit bAV–Produkten für die Arbeitgeber der Genossenschaftsorganisation tätig wird und ihre Tarife hierfür optimiert hat. In diesem Fall bedeutet das, dass Sie bei einer Zusage über die PKGeno immer eine lebenslange Altersrente und eine lebenslange Hinterbliebenenrente für Ihre/n berechtigten Partner/in erhalten.
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