Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG
Es können Einmalbeiträge und laufende Beiträge geleistet werden. Der laufende Monatsbeitrag muss mindestens 10 €, der Einmalbeitrag mindestens 120 € betragen. Die Summe der Beiträge im Kalenderjahr darf 8 % der Bemessungsgrenze (BBG) in der Deutschen Rentenversicherung (West) grundsätzlich nicht überschreiten. Im Jahr 2025 sind dies jährlich 7.728 €. Eine Dynamisierung ist maximal bis zu diesem Betrag möglich. Für ein entsprechendes Angebot setzen Sie sich bitte direkt mit der Pensionskasse in Verbindung.
Montag bis Donnerstagvon 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr undFreitagvon 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Tel.: +49 89 288 138-0Mail: info@pkgeno.dePresseanfragen per E-Mail an: presse@pkgeno.de