Bitte beachten Sie, dass es sich im Tarif bAVFlexx um eine reine Altersrente handelt. Ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente sowie zusätzlich ein Anspruch auf Hinterbliebenenleistung kann geltend gemacht werden, soweit die Anspruchsvoraussetzungen gemäß der Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, kann ein Sterbegeld beantragt werden. Die Höhe des Sterbegeldes wird durch den Wert der dem verstorbenen Mitglied zum Zeitpunkt des Todes zugeordneten Fondsanteile bestimmt und darf den in § 2 Absatz 1 Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) 1994 genannten Höchstbetrag für Sterbegeld als Gesamtbetrag nicht übersteigen.
Weitere Informationen sowie unsere Satzung und Versicherungsbedingungen finden auf unserer Website unter
Downloads.
Haben Sie noch Fragen? Unser Angebotsteam steht Ihnen telefonisch unter der Nummer +49 89 288 138-756 oder per Email unter
angebot@pkgeno.de gerne zur Verfügung.