Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG

Die bewährte Basis

 Einzigartig weitergedacht
 und flexibel gestaltbar

Der Tarif
Der Tarif bAVFlexx ist eine innovative Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung, die Bewährtes erhält, einzigartig ist und gleichzeitig neue Maßstäbe in Flexibilität und Individualisierung setzt.

Dieser Tarif ist in engem Austausch mit unseren Versicherten entstanden und orientiert sich gezielt an den heutigen Anforderungen. Die Grundidee unseres alten Tarifs bAVFlex bleibt bestehen: eine maximale Verwendung Ihrer Beiträge für die Rentenzahlung. Genau darauf baut unser neuer, innovativer Tarif bAVFlexx, mit der Möglichkeit auf eine reine Alters- und Berufsunfähigkeitsrente, auf.

Die Hinterbliebenenrente kann dabei optional bis zur Beantragung der Rente jederzeit eingeschlossen werden. Dies bietet den Versicherten den einzigartigen Vorteil, dass die Beiträge zunächst vollständig in die eigene Altersversorgung fließen - was zu einer höheren Rente führt, wenn keine Hinterbliebenenversorgung gewünscht oder gewählt wird. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, Ihre Hinterbliebenen vor Rentenbeginn abzusichern.

Und falls noch keine Entscheidung getroffen wurde und der Todesfall vor Rentenbeginn eintritt, wird automatisch zugunsten der Hinterbliebenen inklusive Beitragszurechnung verrentet. So ist sichergestellt, dass Ihre Lieben auch ohne vorherigen Einschluss finanziell abgesichert sind. So profitieren Sie während der gesamten Anwartschaft von maximaler Flexibilität und das auf Basis unseres neuen, attraktiven Rechnungszinses von 1,0 %.
Die Verrentung des Kapitals
bei vorzeitigen Leistungsfällen mit Beitragszurechnung zugunsten von Hinterbliebenen. Im vorzeitigen Leistungsfall wird somit auch weiterhin eine Hinterbliebenenversorgung gewährt.
Die Hinterbliebenenrente
ist optional und kann bis zur Beantragung der Rente jederzeit eingeschlossen werden – volle Flexibilität während der Anwartschaft.
Rechnungszins
Ein neuer Rechnungszins von 1,0 %.

Der Tarif bAVFlexx -
bewährt, einzigartig, weitergedacht.

Zur Tarif-Broschüre
Reine Alters- und Berufsunfähigkeitsrente
Die Hinterbliebenenrente ist optional und kann bis zur Beantragung der Rente jederzeit eingeschlossen werden – volle Flexibilität während der Anwartschaft.
Garantiezins
Ein neuer garantierter Zins von 1,0 %.
Hinterbliebenenrente bei vorzeitigem Ableben
Eine Hinterbliebenenleistung inklusive Beitragszurechnung wird bei vorzeitigen Leistungsfällen immer gewährt, auch wenn noch keine Entscheidung getroffen wurde.

Einzigartig weitergedacht -

der Tarif bAVFlexx

Was macht ihn so besonders?

  • Viele Anpassungsmöglichkeiten an die individuelle Lebenssituation und Risikobereitschaft des Versicherten sowie unsere jahrzehntelange Kompetenz in der Kapitalanlage optimieren diesen neuen Tarif bAVFlexx auf eine außergewöhnliche Art und Weise.
  • Dabei bleiben die Stärken und die Flexibilität unserer Tarife mit Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz erhalten.
  • Die Hinterbliebenenrente kann optional bis zur Beantragung der Rente jederzeit eingeschlossen werden. Dies bietet den Versicherten den einzigartigen Vorteil, dass die Beiträge zunächst vollständig in die eigene Altersversorgung fließen - was zu einer höheren Rente führt, wenn keine Hinterbliebenenversorgung gewünscht oder gewählt wird. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, Ihre Hinterbliebenen vor Rentenbeginn abzusichern. Falls noch keine Entscheidung getroffen wurde und der Todesfall vor Rentenbeginn eintritt, wird automatisch zugunsten der Hinterbliebenen verrentet.
  • Bei Tod ohne Hinterbliebene wird aus der Fondskomponente ein Sterbegeld gezahlt.

Die Keyfacts

  • Hohe Flexibilität
    im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
  • Anlage & Sicherheit
    Investition in eine Mischung aus Fonds- und Garantieprodukt.
  • Reine Alters- und Berufsunfähigkeitsrente
    Die Hinterbliebenenleistung inklusive Beitragszurechnung wird bei vorzeitigen Leistungsfällen immer gewährt.
  • Sie entscheiden mit ...
    Stellschrauben wie z.B. Chance/Risikopräferenz, Beitragshöhe oder Gewinnmitnahmen können selbst justiert werden.
  • ... und haben die Wahl!
    Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den Tarifoptionen safe (Basisversorgung ohne zusätzlichen Fondsanteil) sowie soft, medium und power mit jeweils gestaffeltem Fondsanteil.
bewährte sicherheit -
noch mehr flexxibilität

Welche Tarifoption passt zu dir?

Wir klären das!

Beitrag (mtl.) i
50 €
100 €
200 €
4 % BBG West
Eintrittsalter
20 Jahre
30 Jahre
40 Jahre
50 Jahre
Rentenalter i
62 Jahre
64 Jahre
65 Jahre
67 Jahre
Rendite i
0 %
5 %
6 %
7 %
Überschusszins i
0 %
1,0 %
2,0 %
3,0 %

Zu erwartende, lebenslage monatliche Altersrentenleistungi

Gesamtleistung bei Erleben inkl. Kosten und Rechnungszins (1,00 %): Mit dem Versicherungsvertrag sind für den Versicherten Kosten verbunden. Es handelt sich dabei um Inkassokosten, Verwaltungskosten, anlassbezogene Kosten und externe Kosten. Die im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung anfallenden laufenden und einmaligen externen Kosten werden dem Fonds direkt belastet und können zu negativen Kursbewegungen führen. Bitte beachten Sie hierzu Art. 19 der Versicherungsbedingungen für den Tarif bAVFlexx.
Rente
Tarifoptionen
i
Das Mitglied kann bei Beginn der Versicherung, gemäß seiner Versorgungszusage, zwischen den Tarifoptionen safe (reine Basisversorgung), soft, medium und power (Basisversorgung mit jeweils gestaffelten Fondsanteilen) wählen. Diese Tarifoptionen unterscheiden sich in der Höhe der Verrentungsfaktoren der Basisversorgung sowie dem Betrag, der nicht als Deckungsrückstellung für die Basisversorgung benötigt und somit in das Fondsvermögen eingebracht wird. Im Rahmen der Versorgungszusage ist eine Änderung der Tarifoption für künftige Beiträge unter Einhaltung der in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Fristen gemäß Art. 2a zum Jahresende mit Wirkung ab dem folgenden Kalenderjahr möglich. Sofern Versorgungsrechte ganz oder teilweise gemäß § 10a bzw. Abschnitt XI Einkommenssteuergesetz (EStG) gefördert werden (Riester-Förderung), ist ein Vertragsabschluss ausschließlich in der Tarifoption safe (100 % Basisversorgung) möglich, ein Wechsel der Tarifoption bei fortbestehender Förderung ist nicht vorgesehen. Ab Vollendung des 56. Lebensjahres kann für Neuabschlüsse ausschließlich die Tarifoption safe gewählt werden. Ab Erreichen des Alters 61 werden unabhängig von der gewählten Tarifoption die Beiträge so behandelt, als wäre die Tarifoption safe gewählt worden. Das Fondsvermögen wird im Versicherungsfall (Tod, Berufsunfähigkeit), auf Wunsch des Versicherten (max. 10 % p.a. des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Fondsvermögens) oder spätestens 60 Versicherungsmonate vor Vollendung des 61. Lebensjahres umgewandelt und fließt je Umwandlung vergleichbar mit einem Einmalbeitrag in die Basisversorgung.
Mindestrente
i
Mögliche Gesamtversorgung
i
Die garantierte Mindestrente enthält ausschließlich die Beiträge zur Basisversorgung. Beiträge außerhalb der Basisversorgung sowie die daraus erworbenen Fondsanteile inklusive dessen Wertentwicklung und etwaige nicht garantierte Überschüsse wurden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Umwandlungen erhöhen die garantierte Leistung.
Die Höhe der Überschüsse der Basisversorgung sowie die Fondsrendite kann nicht garantiert werden. Sie hängt unter anderem von der Entwicklung der Kapitalmärkte, der Lebenserwartung des Versichertenkollektivs und dem Verlauf der Kosten ab. Um dennoch einen Eindruck zu vermitteln, welche zukünftigen Gesamtleistungen sich ergeben können, ist in den angegebenen Beispielen vereinfachend unterstellt worden, dass die angenommenen Prozentsätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen können daher höher oder niedriger sein. Die beispielhaft hochgerechneten Werte sind trotz der Darstellung exakter Euro-Beträge nur als unverbindliches Beispiel anzusehen und stellen keine Anspruchsgrundlage für eine Leistung dar.

Zu erwartende, einmalige Kapitalabfindungi

Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel von einer Verrentung ausgehen. Die gewünschte Einmalkapitalauszahlung (Rentenabfindung) muss bei der Pensionskasse drei Jahre vor Inanspruchnahme der Leistung, spätestens drei Jahre vor dem zuletzt möglichen Rentenbeginn beantragt werden. Ab dem Zeitpunkt der Ausübung des Kapitalwahlrechts entfällt in der Regel das Recht der steuerfreien Beitragsleistung gemäß § 3 Nr. 63 EStG.
Gesamtleistung bei Erleben inkl. Kosten und Rechnungszins (1,00 %): Mit dem Versicherungsvertrag sind für den Versicherten Kosten verbunden. Es handelt sich dabei um Inkassokosten, Verwaltungskosten, anlassbezogene Kosten und externe Kosten. Die im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung anfallenden laufenden und einmaligen externen Kosten werden dem Fonds direkt belastet und können zu negativen Kursbewegungen führen. Bitte beachten Sie hierzu Art. 19 der Versicherungsbedingungen für den Tarif bAVFlexx.
Kapital
Tarifoptionen
i
Das Mitglied kann bei Beginn der Versicherung, gemäß seiner Versorgungszusage, zwischen den Tarifoptionen safe (reine Basisversorgung), soft, medium und power (Basisversorgung mit jeweils gestaffelten Fondsanteilen) wählen. Diese Tarifoptionen unterscheiden sich in der Höhe der Verrentungsfaktoren der Basisversorgung sowie dem Betrag, der nicht als Deckungsrückstellung für die Basisversorgung benötigt und somit in das Fondsvermögen eingebracht wird. Im Rahmen der Versorgungszusage ist eine Änderung der Tarifoption für künftige Beiträge unter Einhaltung der in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Fristen gemäß Art. 2a zum Jahresende mit Wirkung ab dem folgenden Kalenderjahr möglich. Sofern Versorgungsrechte ganz oder teilweise gemäß § 10a bzw. Abschnitt XI Einkommenssteuergesetz (EStG) gefördert werden (Riester-Förderung), ist ein Vertragsabschluss ausschließlich in der Tarifoption safe (100 % Basisversorgung) möglich, ein Wechsel der Tarifoption bei fortbestehender Förderung ist nicht vorgesehen. Ab Vollendung des 56. Lebensjahres kann für Neuabschlüsse ausschließlich die Tarifoption safe gewählt werden. Ab Erreichen des Alters 61 werden unabhängig von der gewählten Tarifoption die Beiträge so behandelt, als wäre die Tarifoption safe gewählt worden. Das Fondsvermögen wird im Versicherungsfall (Tod, Berufsunfähigkeit), auf Wunsch des Versicherten (max. 10 % p.a. des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Fondsvermögens) oder spätestens 60 Versicherungsmonate vor Vollendung des 61. Lebensjahres umgewandelt und fließt je Umwandlung vergleichbar mit einem Einmalbeitrag in die Basisversorgung.
Mindestkapital
i
Mögliche Gesamtversorgung
i
Das garantierte Mindestkapital enthält ausschließlich die Beiträge zur Basisversorgung. Beiträge außerhalb der Basisversorgung sowie die daraus erworbenen Fondsanteile inklusive dessen Wertentwicklung und etwaige nicht garantierte Überschüsse wurden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Umwandlungen erhöhen die garantierte Leistung.
Die Höhe der Überschüsse der Basisversorgung sowie die Fondsrendite kann nicht garantiert werden. Sie hängt unter anderem von der Entwicklung der Kapitalmärkte, der Lebenserwartung des Versichertenkollektivs und dem Verlauf der Kosten ab. Um dennoch einen Eindruck zu vermitteln, welche zukünftigen Gesamtleistungen sich ergeben können, ist in den angegebenen Beispielen vereinfachend unterstellt worden, dass die angenommenen Prozentsätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen können daher höher oder niedriger sein. Die beispielhaft hochgerechneten Werte sind trotz der Darstellung exakter Euro-Beträge nur als unverbindliches Beispiel anzusehen und stellen keine Anspruchsgrundlage für eine Leistung dar.
RenteKapital
Lebenslange monatliche Altersleistung 1, 2, 3, 4;
Endalter 67 Jahre; monatlicher Beitrag 150,00 €
Mögliche Gesamtversorgung inklusive nicht garantierter Gesamtverzinsung von beispielhaft 2,75 % p.a. sowie planmäßiger Umwandlung von Fondsanteilen; für die Tarifoptionen soft, medium und power wurde eine beispielhafte nicht garantierte Fondsrendite von 6,0 % p.a. nach Kosten3 angenommen
Davon Versorgung aus Beiträgen zur Basisversorgung (garantierte Mindestrente; Rechnungszins 1,0 %)4
1) Die Höhe der Überschüsse der Basisversorgung hängt unter anderem von der Entwicklung der Kapitalmärkte, der Lebenserwartung des Versichertenkollektivs und dem tatsächlichen Verlauf der Kosten ab. Die Fondsrendite ist wesentlich von der Entwicklung der Kapitalmärkte und den Kosten der Investmentfondsverwaltung abhängig. Um dennoch einen Eindruck zu vermitteln, welche zukünftigen Gesamtleistungen sich ergeben können, ist in den angegebenen Beispielen vereinfachend unterstellt worden, dass die angenommenen Prozentsätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen können daher höher oder niedriger sein. Die angegebenen hochgerechneten Werte sind als unverbindliche Beispiele anzusehen.

2) Mit dem Versicherungsvertrag sind für den Versicherten Kosten verbunden. Es handelt sich dabei um Inkassokosten, Verwaltungskosten, anlassbezogene Kosten und externe Kosten.

3) Die im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung anfallenden laufenden und einmaligen externen Kosten werden dem Fonds direkt belastet und können zu negativen Kursbewegungen führen.

4) Die garantierte Mindestrente enthält ausschließlich die Beiträge zur Basisversorgung. Beiträge außerhalb der Basisversorgung sowie die daraus erworbenen Fondsanteile inklusive deren Wertentwicklung und etwaige nicht garantierte Überschüsse wurden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Umwandlungen erhöhen die garantierte Leistung.
Sie wünschen eine individuelle Musterberechnung? Unser Angebotsteam steht Ihnen telefonisch unter der Nummer +49 89 288 138-756 oder per Email unter angebot@pkgeno.de gerne zur Verfügung. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Bitte beachten Sie, dass es sich im Tarif bAVFlexx um eine reine Altersrente handelt. Ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente sowie zusätzlich ein Anspruch auf Hinterbliebenenleistung kann geltend gemacht werden, soweit die Anspruchsvoraussetzungen gemäß der Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, kann ein Sterbegeld beantragt werden. Die Höhe des Sterbegeldes wird durch den Wert der dem verstorbenen Mitglied zum Zeitpunkt des Todes zugeordneten Fondsanteile bestimmt und darf den in § 2 Absatz 1 Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) 1994 genannten Höchstbetrag für Sterbegeld als Gesamtbetrag nicht übersteigen.

Weitere Informationen sowie unsere Satzung und Versicherungsbedingungen finden auf unserer Website unter Downloads.

Haben Sie noch Fragen? Unser Angebotsteam steht Ihnen telefonisch unter der Nummer +49 89 288 138-756 oder per Email unter angebot@pkgeno.de gerne zur Verfügung.

Weitere Fragen?

Wir klären das!

Die Beitragszahlweise kann in Abstimmung mit dem Arbeitgeber flexibel gestaltet werden: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder einmalig. Ebenso kann die Beitragshöhe zum jeweils nächsten Monat geändert werden. Eine Unterbrechung der Beitragszahlungen - auch mehrjährig - ist dadurch genauso möglich wie Sonderzahlungen. Zusätzliche Kosten fallen hierfür nicht an.

Pro Kalenderjahr können regelmäßig Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) West geleistet werden. Bis 4 % der BBG ist der Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei, die weiteren 4 % sind nur steuerbefreit. Ausnahmen gelten für Sonderzahlungen aus Anlass einer Beendigung des Dienstverhältnisses oder Nachzahlungen im Sinne des § 3 Nr. 63 Satz 3 und 4 Einkommenssteuergesetz (EStG).
Als von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regulierte Pensionskasse dürfen wir keine Abschlusskosten für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erheben und keine Vergütung für die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen gewähren. Daher beziehen sich in unseren Tarifen alle Verwaltungskosten immer nur auf den tatsächlich geflossenen Beitrag.

Lebensversicherer erheben üblicherweise Abschluss- und Vertriebskosten, die über eine Bewertungssumme (Beitrag x Laufzeit) aus der sich zu Beginn des Vertrages vereinbarten Beiträge und Laufzeit errechnet werden. Sofern der Versicherungsnehmer nach einigen Jahren eine Beitragssenkung bzw. -freistellung beantragt, führt dies in der Regel nicht zur Verminderung der zum Versicherungsbeginn errechneten Abschlusskosten. Umgekehrt werden bei Beitragserhöhungen bzw. bei Fortführung der Beitragszahlung nach vorhergehender Beitragsfreistellung erneut Abschlusskosten in Rechnung gestellt.
Das Mitglied kann bei Beginn der Versicherung, gemäß seiner Versorgungszusage, zwischen den Tarifoptionen safe (reine Basisversorgung), soft (Basisversorgung mit Fondsanteil 15 %), medium (Basisversorgung mit Fondsanteil 25 %) und power (Basisversorgung mit Fondsanteil 40 %) wählen. Diese Tarifoptionen unterscheiden sich in der Höhe der garantierten Leistungen. Für alle nicht zur Sicherung der Basisversorgung benötigten Beiträge, schreibt die Pensionskasse den Versicherten individuell Anteile am Fondsvermögen gut.
Unsere Anlage in Investmentfonds erfolgt ausschließlich über einen eigens hierfür aufgelegten Spezialfonds der Union Investment. Die darin gehaltenen Fonds stehen exklusiv institutionellen Anlegern zur Verfügung und ermöglichen eine vergünstigte Kostenstruktur.

Gemeinsam mit der Union Investment hat die Pensionskasse hierfür historische Returns und Volatilitäten sehr vieler verschiedener Assetklassen untersucht. Im Anschluss wurden die Ergebnisse mit einer Prognose künftiger Entwicklungen dieser Assetklassen abgeglichen. Da sich unser Anlagefokus schon seit Jahren danach ausrichtet, sozial- und umweltverträgliche Investitionen zu bevorzugen, haben wir auch hier alle Investitionsentscheidungen vor dem Hintergrund der ESG-Konformität diskutiert und dann die unseres Erachtens werthaltigsten Assets berücksichtigt. Ausgehend von den mittelfristigen Ertragserwartungen und den historischen Volatilitäten ergibt sich eine strategische Asset Allocation (sAA), welche in chancenreiche Anlageklassen im Bereich Aktien (Welt, Euroland und Emerging Markets) sowie Anleihen (Staatsanleihen aus den Emerging Markets und weltweite Unternehmensanleihen) investiert. In der Auflegungsphase bzw. in besonderen Marktsituationen kann dieses Portfolio aus Gründen der Ertragsstabilisierung eine etwas andere sAA aufweisen, wir werden aber Beimischungen mit Zunahme des Volumens des Fonds bei Union Investment bzw. nach einer unseres Erachtens stattgefundenen Normalisierung der Märkte wieder entsprechend reduzieren oder auflösen.
Optional bedeutet, dass die Hinterbliebenenrente bis zur Beantragung der Leistung beziehungsweise jedoch spätestens zum Rentenbeginn jederzeit eingeschlossen werden kann. Dies bietet den Versicherten den einzigartigen Vorteil, dass die Beiträge zunächst vollständig in die eigene Altersversorgung fließen - was zu einer höheren Rente führt, wenn keine Hinterbliebenenversorgung gewünscht oder gewählt wird. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, Ihre Hinterbliebenen vor Rentenbeginn abzusichern.
Falls noch keine Entscheidung bezüglich der Hinterbliebenenrente getroffen wurde und der Todesfall vor Rentenbeginn eintritt, wird automatisch zugunsten der Hinterbliebenen inklusive Beitragszurechnung verrentet. So ist sichergestellt, dass Ihre Lieben auch ohne vorherigen Einschluss finanziell abgesichert sind.

Machen Sie Ihrer Zukunft einen Antrag!

So geht's:

Antrag ausdrucken und
Gesundheitsfragebogen ausfüllen

Diese finden Sie in unserem Downloadbereich unter www.pkgeno.de/downloadcenter

Alles ausgefüllt und unterschrieben
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Montag bis Donnerstag
von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
Freitag
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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Presseanfragen per E-Mail an: presse@pkgeno.de

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Der Charta der Vielfalt e. V. ist die größte Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Diversity in Unternehmen und Institutionen Deutschlands. Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG ist eine von ihnen. Wir alle setzen uns damit für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein.
Die Pensionskasse bezieht ihren Ökostrom von der Unterfränkischen Überlandzentrale eG. Der genossenschaftliche Energielieferant versorgt seine rund 55.000 Kunden seit mehr als einem Jahrhundert zuverlässig mit Strom. Die Unterfränkische Überlandzentrale eG und die Pensionskasse sind Teil der genossenschaftlichen Familie.