Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG

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Hinweise zur jährlichen Renteninformation 2025

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine der wichtigsten Säulen der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie sichert Sie und Ihre Angehörigen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall finanziell ab. Einmal im Jahr informieren wir all unsere versicherten Mitglieder mit einer Renteninformation über ihre bei der PKGENO bestehenden Rentenansprüche. Dieses Infoblatt soll Ihnen dabei helfen, Ihre jährliche Renteninformation zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) besser zu verstehen. Die bAV ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Absicherung im Alter, und die jährliche Information gibt Ihnen einen transparenten Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Altersvorsorge.

1. Was ist die betriebliche Altersversorgung (bAV)?

Die bAV ist eine ergänzende Form der Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden angeboten wird. Sie kann in verschiedenen Durchführungsformen erfolgen, wie z.B. über uns, die PKGENO.

2. Warum erhalte ich eine jährliche Renteninformation?

Die jährliche Renteninformation ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Ihnen regelmäßig und transparent den aktuellen Stand Ihrer bAV aufzuzeigen. Sie erhalten so einen detaillierten Überblick über die bereits erworbenen und die voraussichtlich zu erwartenden Rentenansprüche.

3. Aufbau und Inhalt der Renteninformation

Ihre Renteninformation enthält folgende wichtige Informationen:

  • Persönliche Daten: Überprüfen Sie bitte, ob Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) korrekt sind und teilen uns etwaige Änderungen schriftlich mit.
  • Vertragsdaten: Hier finden Sie die wichtigsten Eckdaten Ihres Vertrags, wie z.B. die Mitglieds- und Vertragsnummer, das Datum des Vertragsbeginns, den Tarif und die Höhe Ihres aktuellen Beitrags.
  • Stand zum Stichtag: Die Renteninformation bezieht sich auf den 31.12.2024. Sie zeigt den Wert Ihres Vertrags zu diesem Zeitpunkt an. Berücksichtigt wurde somit nur die zum Stichtag eingetragene verzinsliche Ansammlung sowie die zu diesem Zeitpunkt verbuchten Beitragszahlungen. Für die Hochrechnungen wurde, sofern laufende Zahlungen vereinbart sind (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich) eine weitere regelmäßige Beitragszahlung in Höhe des aktuell vereinbarten Beitrages unverändert bis zum angenommenen Rentenbeginn unterstellt. Diese künftigen Beitragszahlungen sind in der ausgewiesenen Rente bereits enthalten. Rückwirkende Beitragsanpassungen verändern die aufgeführten Rentenwerte.
  • Erworbene Rentenanwartschaft: Sie weist aus, welche Leistungen Ihnen zum 65. Lebensjahr mit Berücksichtigung der Beitragszahlung (inkl. bereits gutgeschriebener Überschüsse) bis zum Stichtag monatlich garantiert zustehen. 
  • Hochgerechnete Rentenanwartschaft: Berechnet wurden beispielhaft hochgerechnete Rentenanwartschaften (inkl. bereits gutgeschriebener Überschüsse) zum angenommenen Rentenbeginn unter der Annahme, dass die zuletzt gezahlten Beiträge entsprechend der Zahlweise zum Stichtag unverändert weitergeführt werden.

4. Wichtige Hinweise zum Verständnis der Zahlen

  • Prognosen sind keine Garantie: Die prognostizierten Leistungen sind Schätzungen und können von den tatsächlichen späteren Leistungen abweichen. Sie hängen von Ihren künftigen Beitragszahlungen, der künftigen Entwicklung der Kapitalmärkte und der Überschussbeteiligung ab.
  • Renteneintrittsalter: Die prognostizierten Werte beziehen sich in der Regel auf das 65. Lebensjahr. Sollte dies bereits überschritten sein, wurde der Rentenbeginn entsprechend verschoben. Ein früherer oder späterer Rentenbeginn kann die Höhe der Leistungen beeinflussen.
  • Handlungsbedarf: Die Renteninformation ist in erster Linie eine Informationsquelle. Ein Handlungsbedarf besteht in der Regel nur, wenn Ihnen Unstimmigkeiten auffallen. Sofern Sie aufgrund der vorliegenden Berechnungen eine Versorgungslücke feststellen, besteht die Möglichkeit, Gehaltsteile für Altersvorsorge umzuwandeln. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

5. Fragen und Ansprechpartner/innen

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Renteninformation haben oder die enthaltenen Informationen nicht verstehen, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Ihr/e Ansprechpartner/innen für die betriebliche Altersversorgung:

  • Telefonnummer: 089 288138-50
  • E-Mail-Adresse: renteninfo@pkgeno.de
Ihr Experte in diesem Beitrag:

Laura Späth

Eine studierte Managerin mit Bachelorabschluss aus Rosenheim. Sie ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich Risikomanagement und hat sich außerdem über Jahre der Beratung bei den Mitgliedern der Kasse den Ruf eines sehr geschätzten Consultants für betriebliche Altersversorgung erworben. Laura Späth ist seit 2023 Mitglied der erweiterten Geschäftsführung der PKGeno.

Laura Späth
Eine studierte Managerin mit Bachelorabschluss aus Rosenheim. Sie ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich Risikomanagement und hat sich außerdem über Jahre der Beratung bei den Mitgliedern der Kasse den Ruf eines sehr geschätzten Consultants für betriebliche Altersversorgung erworben. Laura Späth ist seit 2023 Mitglied der erweiterten Geschäftsführung der PKGeno.
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Die Pensionskasse bezieht ihren Ökostrom von der Unterfränkischen Überlandzentrale eG. Der genossenschaftliche Energielieferant versorgt seine rund 55.000 Kunden seit mehr als einem Jahrhundert zuverlässig mit Strom. Die Unterfränkische Überlandzentrale eG und die Pensionskasse sind Teil der genossenschaftlichen Familie.