Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG

Die Mischung macht's!

 Die Kombination aus
 Sicherheit und Flexibilität

Der Tarif

Rente oder Kapital?

Bis spätestens drei Jahre vor Fälligkeit kann der Beitragszahler der Pensionskasse mitteilen, ob er anstatt der Rente lieber eine Kapitalzahlung der fälligen Leistungen wünscht. Bitte beachten Sie, dass die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 63 EStG in der Regel ab der Ausübung des Kapitalwahlrechts nicht mehr angewandt werden kann. Die Kapitalauszahlung können Sie ferner nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie sich entschieden haben, Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen.

Berufsunfähig – was dann?

Zunächst: Die Pensionskasse zahlt ihre Leistungen bereits bei Vorliegen der Berufsunfähigkeit, also nicht erst bei voller Erwerbsminderung. Das heißt, Sie können möglicherweise eine Berufsunfähigkeitsrente von der Pensionskasse verlangen, auch wenn laut Ihres Sozialversicherungsträgers nur verminderte Erwerbsfähigkeit gegeben ist.

Wir haben einen Neuen

den bAVFlex

Was macht ihn so besonders?

Die Kombination aus Sicherheit und Flexibilität.
  • Die Individualität der Versicherten und die Kompetenz in der Kapitalanlage der Kasse optimieren unseren neuen Tarif bAVFlex auf eine neue Art und Weise.
  • Dabei bleiben die Stärken und die Flexibilität der AVmG-Familie mit Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz erhalten.
  • Bei Tod ohne Hinterbliebene wird aus der Fondskomponente ein Sterbegeld gezahlt.

Die Keyfacts

  • Hohe Flexibilität im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
  • Investition in eine Mischung aus Fonds- und Garantieprodukt.
  • Stellschrauben wie z.B. Chance/Risikopräferenz, Beitragshöhe oder Gewinnmitnahmen können selbst justiert werden.
  • Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den Tarifoptionen safe (Basisversorgung ohne Fondsanteilen) und soft, medium und power jeweils mit gestaffelten Fondsanteilen.
  • Hohe Sicherheit zum Rentenbeginn.

der wahre Flex ist,

selbst zu entscheiden

Welche Tarifoption passt zu dir?

Wir klären das!

Beitrag (mtl.) i
50 €
100 €
200 €
4 % BBG West
Eintrittsalter
20 Jahre
30 Jahre
40 Jahre
50 Jahre
Rentenalter i
62 Jahre
65 Jahre
67 Jahre
70 Jahre
Rendite i
0 %
5 %
6 %
7 %
Überschusszins i
0 %
1,5 %
2,5 %
3,5 %

Zu erwartende, lebenslage monatliche Rentenleistungi

Gesamtleistung bei Erleben inkl. Kosten und Rechnungszins (0,25 %): Mit dem Versicherungsvertrag sind für den Versicherten Kosten verbunden. Es handelt sich dabei um Inkassokosten, Verwaltungskosten, anlassbezogene Kosten und externe Kosten. Die im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung anfallenden laufenden und einmaligen externen Kosten werden dem Fonds direkt belastet und können zu negativen Kursbewegungen führen. Bitte beachten Sie hierzu Art. 19 der Versicherungsbedingungen für den Tarif bAVFlex.
Rente
Tarifoptionen
i
Das Mitglied kann bei Beginn der Versicherung, gemäß seiner Versorgungszusage, zwischen den Tarifoptionen safe (reine Basisversorgung), soft, medium und power (Basisversorgung mit jeweils gestaffelten Fondsanteilen) wählen. Diese Tarifoptionen unterscheiden sich in der Höhe der Verrentungsfaktoren der Basisversorgung sowie dem Betrag, der nicht als Deckungsrückstellung für die Basisversorgung benötigt und somit in das Fondsvermögen eingebracht wird. Im Rahmen der Versorgungszusage ist eine Änderung der Tarifoption für künftige Beiträge unter Einhaltung der in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Fristen gemäß Art. 2a zum Jahresende mit Wirkung ab dem folgenden Kalenderjahr möglich. Sofern Versorgungsrechte ganz oder teilweise gemäß § 10a bzw. Abschnitt XI Einkommenssteuergesetz (EStG) gefördert werden (Riester-Förderung), ist ein Vertragsabschluss ausschließlich in der Tarifoption safe (100 % Basisversorgung) möglich, ein Wechsel der Tarifoption bei fortbestehender Förderung ist nicht vorgesehen. Ab Vollendung des 56. Lebensjahres kann für Neuabschlüsse ausschließlich die Tarifoption safe gewählt werden. Ab Erreichen des Alters 61 werden unabhängig von der gewählten Tarifoption die Beiträge so behandelt, als wäre die Tarifoption safe gewählt worden. Das Fondsvermögen wird im Versicherungsfall (Tod, Berufsunfähigkeit), auf Wunsch des Versicherten (max. 10 % p.a. des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Fondsvermögens) oder spätestens 60 Versicherungsmonate vor Vollendung des 61. Lebensjahres umgewandelt und fließt je Umwandlung vergleichbar mit einem Einmalbeitrag in die Basisversorgung.
Mindestrente
i
Mögliche Gesamtversorgung
i
Die garantierte Mindestrente enthält ausschließlich die Beiträge zur Basisversorgung. Beiträge außerhalb der Basisversorgung sowie die daraus erworbenen Fondsanteile inklusive dessen Wertentwicklung und etwaige nicht garantierte Überschüsse wurden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Umwandlungen erhöhen die garantierte Leistung.
Die Höhe der Überschüsse der Basisversorgung sowie die Fondsrendite kann nicht garantiert werden. Sie hängt unter anderem von der Entwicklung der Kapitalmärkte, der Lebenserwartung des Versichertenkollektivs und dem Verlauf der Kosten ab. Um dennoch einen Eindruck zu vermitteln, welche zukünftigen Gesamtleistungen sich ergeben können, ist in den angegebenen Beispielen vereinfachend unterstellt worden, dass die angenommenen Prozentsätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen können daher höher oder niedriger sein. Die beispielhaft hochgerechneten Werte sind trotz der Darstellung exakter Euro-Beträge nur als unverbindliches Beispiel anzusehen und stellen keine Anspruchsgrundlage für eine Leistung dar.

Zu erwartende, einmalige Kapitalabfindungi

Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel von einer Verrentung ausgehen. Die gewünschte Einmalkapitalauszahlung (Rentenabfindung) muss bei der Pensionskasse drei Jahre vor Inanspruchnahme der Leistung, spätestens drei Jahre vor dem zuletzt möglichen Rentenbeginn beantragt werden. Ab dem Zeitpunkt der Ausübung des Kapitalwahlrechts entfällt in der Regel das Recht der steuerfreien Beitragsleistung gemäß § 3 Nr. 63 EStG.
Gesamtleistung bei Erleben inkl. Kosten und Rechnungszins (0,25 %): Mit dem Versicherungsvertrag sind für den Versicherten Kosten verbunden. Es handelt sich dabei um Inkassokosten, Verwaltungskosten, anlassbezogene Kosten und externe Kosten. Die im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung anfallenden laufenden und einmaligen externen Kosten werden dem Fonds direkt belastet und können zu negativen Kursbewegungen führen. Bitte beachten Sie hierzu Art. 19 der Versicherungsbedingungen für den Tarif bAVFlex.
Kapital
Tarifoptionen
i
Das Mitglied kann bei Beginn der Versicherung, gemäß seiner Versorgungszusage, zwischen den Tarifoptionen safe (reine Basisversorgung), soft, medium und power (Basisversorgung mit jeweils gestaffelten Fondsanteilen) wählen. Diese Tarifoptionen unterscheiden sich in der Höhe der Verrentungsfaktoren der Basisversorgung sowie dem Betrag, der nicht als Deckungsrückstellung für die Basisversorgung benötigt und somit in das Fondsvermögen eingebracht wird. Im Rahmen der Versorgungszusage ist eine Änderung der Tarifoption für künftige Beiträge unter Einhaltung der in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Fristen gemäß Art. 2a zum Jahresende mit Wirkung ab dem folgenden Kalenderjahr möglich. Sofern Versorgungsrechte ganz oder teilweise gemäß § 10a bzw. Abschnitt XI Einkommenssteuergesetz (EStG) gefördert werden (Riester-Förderung), ist ein Vertragsabschluss ausschließlich in der Tarifoption safe (100 % Basisversorgung) möglich, ein Wechsel der Tarifoption bei fortbestehender Förderung ist nicht vorgesehen. Ab Vollendung des 56. Lebensjahres kann für Neuabschlüsse ausschließlich die Tarifoption safe gewählt werden. Ab Erreichen des Alters 61 werden unabhängig von der gewählten Tarifoption die Beiträge so behandelt, als wäre die Tarifoption safe gewählt worden. Das Fondsvermögen wird im Versicherungsfall (Tod, Berufsunfähigkeit), auf Wunsch des Versicherten (max. 10 % p.a. des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Fondsvermögens) oder spätestens 60 Versicherungsmonate vor Vollendung des 61. Lebensjahres umgewandelt und fließt je Umwandlung vergleichbar mit einem Einmalbeitrag in die Basisversorgung.
Mindestkapital
i
Mögliche Gesamtversorgung
i
Das garantierte Mindestkapital enthält ausschließlich die Beiträge zur Basisversorgung. Beiträge außerhalb der Basisversorgung sowie die daraus erworbenen Fondsanteile inklusive dessen Wertentwicklung und etwaige nicht garantierte Überschüsse wurden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Umwandlungen erhöhen die garantierte Leistung.
Die Höhe der Überschüsse der Basisversorgung sowie die Fondsrendite kann nicht garantiert werden. Sie hängt unter anderem von der Entwicklung der Kapitalmärkte, der Lebenserwartung des Versichertenkollektivs und dem Verlauf der Kosten ab. Um dennoch einen Eindruck zu vermitteln, welche zukünftigen Gesamtleistungen sich ergeben können, ist in den angegebenen Beispielen vereinfachend unterstellt worden, dass die angenommenen Prozentsätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen können daher höher oder niedriger sein. Die beispielhaft hochgerechneten Werte sind trotz der Darstellung exakter Euro-Beträge nur als unverbindliches Beispiel anzusehen und stellen keine Anspruchsgrundlage für eine Leistung dar.
RenteKapital
Bitte beachten Sie: Im Tarif bAVFlex kann sowohl ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente als auch ein Anspruch auf Hinterbliebenenleistung geltend gemacht werden, soweit die Anspruchsvoraussetzungen gemäß der Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, kann ein Sterbegeld beantragt werden. Die Höhe des Sterbegeldes wird durch den Wert der dem verstorbenen Mitglied zum Zeitpunkt des Todes zugeordneten Fondsanteile bestimmt und darf den in § 2 Absatz 1 Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) 1994 genannten Höchstbetrag für Sterbegeld als Gesamtbetrag nicht übersteigen.

Weitere Informationen sowie unsere Satzung und Versicherungsbedingungen finden auf unserer Website unter Downloads.

Haben Sie noch Fragen? Unser Angebotsteam steht Ihnen telefonisch unter der Nummer +49 89 288 138-756 oder per Email unter angebot@pkgeno.de gerne zur Verfügung.

Weitere Fragen?

Wir klären das!

Die Beitragszahlweise kann in Abstimmung mit dem Arbeitgeber flexibel gestaltet werden: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder einmalig. Ebenso kann die Beitragshöhe zum jeweils nächsten Monat geändert werden. Eine Unterbrechung der Beitragszahlungen - auch mehrjährig - ist dadurch genauso möglich wie Sonderzahlungen. Zusätzliche Kosten fallen hierfür nicht an.

Pro Kalenderjahr können regelmäßig Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) West geleistet werden. Bis 4 % der BBG ist der Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei, die weiteren 4 % sind nur steuerbefreit. Ausnahmen gelten für Sonderzahlungen aus Anlass einer Beendigung des Dienstverhältnisses oder Nachzahlungen im Sinne des § 3 Nr. 63 Satz 3 und 4 Einkommenssteuergesetz (EStG).
Als von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regulierte Pensionskasse dürfen wir keine Abschlusskosten für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erheben und keine Vergütung für die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen gewähren. Daher beziehen sich in unseren Tarifen alle Verwaltungskosten immer nur auf den tatsächlich geflossenen Beitrag.

Lebensversicherer erheben üblicherweise Abschluss- und Vertriebskosten, die über eine Bewertungssumme (Beitrag x Laufzeit) aus der sich zu Beginn des Vertrages vereinbarten Beiträge und Laufzeit errechnet werden. Sofern der Versicherungsnehmer nach einigen Jahren eine Beitragssenkung bzw. -freistellung beantragt, führt dies in der Regel nicht zur Verminderung der zum Versicherungsbeginn errechneten Abschlusskosten. Umgekehrt werden bei Beitragserhöhungen bzw. bei Fortführung der Beitragszahlung nach vorhergehender Beitragsfreistellung erneut Abschlusskosten in Rechnung gestellt.
Das Mitglied kann bei Beginn der Versicherung, gemäß seiner Versorgungszusage, zwischen den Tarifoptionen safe (reine Basisversorgung), soft (Basisversorgung mit Fondsanteil 15 %), medium (Basisversorgung mit Fondsanteil 25 %) und power (Basisversorgung mit Fondsanteil 40 %) wählen. Diese Tarifoptionen unterscheiden sich in der Höhe der garantierten Leistungen. Für alle nicht zur Sicherung der Basisversorgung benötigten Beiträge, schreibt die Pensionskasse den Versicherten individuell Anteile am Fondsvermögen gut.
Unsere Anlage in Investmentfonds erfolgt ausschließlich über einen Spezialfonds der Union Investment. Die darin gehaltenen Fonds stehen exklusiv institutionellen Anlegern zur Verfügung und ermöglichen eine vergünstigte Kostenstruktur.

Gemeinsam mit der Union Investment hat die Pensionskasse hierfür historische Returns und Volatilitäten sehr vieler verschiedener Assetklassen untersucht. Im Anschluss wurden die Ergebnisse mit einer Prognose künftiger Entwicklungen dieser Assetklassen abgeglichen. Da sich unser Anlagefokus schon seit Jahren danach ausrichtet, sozial- und umweltverträgliche Investitionen zu bevorzugen, haben wir auch hier alle Investitionsentscheidungen vor dem Hintergrund der ESG-Konformität diskutiert und dann die unseres Erachtens werthaltigsten Assets berücksichtigt. Ausgehend von den mittelfristigen Ertragserwartungen und den historischen Volatilitäten ergibt sich eine strategische Asset Allocation (sAA), welche in chancenreiche Anlageklassen im Bereich Aktien (Welt, Euroland und Emerging Markets) sowie Anleihen (Staatsanleihen aus den Emerging Markets und weltweite Unternehmensanleihen) investiert. In der Auflegungsphase bzw. in besonderen Marktsituationen kann dieses Portfolio aus Gründen der Ertragsstabilisierung eine etwas andere sAA aufweisen, wir werden aber Beimischungen mit Zunahme des Volumens des Fonds bei Union Investment bzw. nach einer unseres Erachtens stattgefundenen Normalisierung der Märkte wieder entsprechend reduzieren oder auflösen.

Machen Sie Ihrer Zukunft einen Antrag!

So geht's:

Antrag ausdrucken und
Gesundheitsfragebogen ausfüllen

Diese finden Sie in unserem Downloadbereich unter www.pkgeno.de/downloadcenter

Alles ausgefüllt und unterschrieben
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+49 89 288138-0

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Presseanfragen per E-Mail an: presse@pkgeno.de

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